Haben Sie noch Fragen zu unseren Angeboten, dem Ablauf oder zur Behandlung? Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt, vielleicht finden Sie hier bereits die passende Antwort auf Ihre Frage. Falls nicht, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich zur Verfügung. Vielen Dank!

 

Eine normale mobile Fußpflege kostet derzeit 27,- Euro inkl. 19% MwSt. pro Person innerhalb von Duisburg. Außerhalb von Duisburg berechnen wir eine zusätzliche Kilometerpauschale in Höhe von 5,- Euro.

Vor Ort benötigen wir lediglich eine gut erreichbare, gesicherte und funktionsfähige Standard-Steckdose mit 230 V Spannung und, falls möglich, ein frisches Handtuch. Alles Weitere, das für die Behandlung erforderlich ist, bringen wir gerne selbst mit!

Wenn möglich, bitten wir Sie einen eventuell aufgetragenen Nagellack (insbesondere UV und Shellac) vor der Behandlung vollständig zu entfernen. Ansonsten können für die Nagellack-Entfernung eine zusätzliche Zeit- und Aufwandspauschale in Höhe von 5,- Euro berechnet werden.

Sie können gerne ca. 30 Minuten vor dem Termin eigenständig ein kurzes Fußbad machen - für unsere Behandlung ist dies jedoch nicht zwingend notwendig oder zeitlich eingeplant. Für ein Fußbad welches direkt zu Beginn des Termin bzw. vor unserer Behandlung durchgeführt wird, kann eine zusätzliche, Zeit- und Aufwandspauschale in Höhe von 5,- Euro berechnet werden.

Unsere Fußpflege beinhaltet grundsätzlich das Kürzen, Schleifen und Feilen der Nägel, eine Reinigung des Nagelfalz, das Entfernen von Nagel- und Hornhaut sowie eine abschließende Pflege mit namhaften Produkten von Allpresan oder Baehr. Einzelne Schwerpunkte wie z. B. übermäßige Hornhaut werden von uns individuell beurteilt und bei der Fußpflege-Behandlung ebenfalls berücksichtigt.

Eine mobile Fußpflege dauert in der Regel zwischen 30-40 Minuten. Bei einem erheblichen Mehraufwand der Behandlung (über 60 Minuten Dauer) berechnen wir eine zusätzliche Zeit- und Aufwandspauschale in Höhe von 5,- Euro.

Bei akuten Schmerzen oder Entzündungen wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt - eine entsprechende Behandlung/ Therapie und/ oder Überweisung an einen entsprechenden Spezialisten kann so bestmöglich erfolgen. Die Abklärung sollte in solchen Fällen unbedingt immer über einen Arzt und/ oder entsprechenden Spezialisten erfolgen.

Ja, wir besuchen Sie zur mobilen Fußpflege selbstverständlich auch sehr gerne in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie in Reha-Einrichtungen, Wohngemeinschaften oder im betreuten Wohnen (Servicewohnen).

Ja, wir bieten auch Termine außerhalb von Duisburg an. Bitte beachten Sie jedoch das wir außerhalb von Duisburg eine zusätzliche Kilometerpauschale in Höhe von 5,- Euro berechnen. Eine Ablehnung von einzelnen Terminen bei sehr weiten Fahrtstrecken behalten wir uns vor.

In der Regel empfehlen wir alle 4-6 Wochen einen neuen Termin zur mobilen Fußpflege zu vereinbaren. Die Häufigkeit hängt dabei vom aktuellen Zustand der Füße ab und insbesondere davon, ob behandlungsintensive Probleme vorliegen.

Nein, derzeit bieten wir keinen UV-/Shellac oder Gel-Nägel an.

Ja, das ist kein Problem. Neben der klassischen Barzahlung können Sie bei uns auch gerne mit EC, VISA oder MasterCard bezahlen. Wir akzeptieren darüber hinaus auch GooglePay und ApplePay.

Nein, wir können leider grundsätzlich keine ärztlichen Rezepte bzw. Heilmittelverordnungen bearbeiten und abrechnen. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten direkt an Ihre Krankenkasse, diese können Ihnen in der Regel mit einem entsprechenden Kontakt weiterhelfen.

Nein, wir sind grundsätzlich nicht befugt, medizinische Diagnosen zu stellen. Wir können lediglich einen möglichen Verdacht äußern (ohne Gewähr). Die endgültige Diagnose und Behandlung liegt jedoch immer in der Verantwortung eines Facharztes und sollte entsprechend abgeklärt werden. Zudem sind wir nicht berechtigt, Rezepte auszustellen.

Da wir ausschließlich als mobile Fußpflege tätig sind, verfügen wir über kein separates Fußpflege-Studio. Ein Studio-Besuch ist daher leider nicht möglich.

Als mobile Fußpflege bieten wir unserer Dienstleistungen ausschließlich im Rahmen eines Hausbesuch an. Das heißt: Wir besuchen Sie für die Fußpflege gerne zuhause, im Seniorenheim, Krankenhaus, Reha-Einrichtung, Wohngemeinschaft, betreuten Wohnen oder ähnlichen Einrichtungen.

Ja, wir sind jeden Samstag in der Zeit von 10:00 Uhr-16:00 Uhr für Sie unterwegs. An Sonn- und Feiertagen sind keine Termine möglich.

Unsere Terminvorschläge sind in der Regel 24 Stunden gültig. Wir benötigen daher auch bitte immer eine zeitnahe Rückmeldung, ob Ihnen der vorgeschlagene Termin zusagt. Andernfalls kann der vorgeschlagene Termin anderweitig vergeben werden.

In der Regel können wir Ihnen innerhalb einer Vorlaufzeit von 2-3 Wochen einen Termin anbieten. In Ausnahmefällen (z. B. bei einer sehr hohen Auslastung) kann es auch eine längere Vorlaufzeit von 4-5 Wochen sein.

Hinweis: Vereinbaren Sie Folgetermine am besten immer sofort im Anschluss an Ihre Behandlung, so können Termine frühzeitig reserviert und längere Wartezeiten auf neue Termine direkt vermieden werden.

Ja, wir bieten auch eine Warteliste für frühere Termine an. Sobald ein früherer Termin (z. B. durch Absage oder Krankheit) verfügbar geworden ist, werden Sie automatisch von uns informiert. Eine Garantie für einen früheren Termin können wir Ihnen aber leider nicht geben. Bitte teilen Sie uns bei jeder neuen Terminvereinbarung mit, ob Sie auf die Warteliste gesetzt werden möchten.

In Situationen mit einer außerordentlich hohen Nachfrage besteht die Möglichkeit, dass einzelne Anfragen versehentlich übersehen wurden. Wir entschuldigen uns dafür und bitten um Verständnis. Sollten Sie keine Rückmeldung von uns erhalten haben, zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.

Terminabsagen müssen uns bitte immer mindestens einen Tag vorher (24 Stunden vor Behandlungsbeginn) vorher per Telefon, WhatsApp oder E-Mail abgesagt werden. So haben wir die Möglichkeit diesen Termin noch an andere Kunden auf unserer Warteliste weiterzugeben. Bitte beachten Sie, dass bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Dienstleistung in Rechnung gestellt werden kann (gemäß §615 BGB).

In seltenen Fällen, etwa durch unvorhersehbare Umstände wie Krankheit, könnte es für uns notwendig sein, Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In solchen Situationen entstehen für Sie natürlich keine Kosten und wir bieten Ihnen umgehend einen zeitnahen Ersatztermin an. Selbstverständlich setzen wir alles daran, jeden vereinbarten Termin gemäß unserer Absprache auch einzuhalten.